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Leistung 01 / 12

Erstabnahmen

Abnahme vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen, Umbauten und Ortswechseln nach DGUV V52.

Krananlagen müssen vor ihrer ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie nach Ortswechseln und Umbauten nach DGUV V52 §25 durch einen ermächtigten Kransachverständigen zur (weiteren) Nutzung freigegeben werden.

Die erfolgte Erstabnahme ist im Kranprüfbuch durch den Sachverständigen zu dokumentieren und gestattet dem Nutzer die gewerbliche Nutzung der Anlage sowie den bestehenden Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft.

Abgenommen werden u. a.

  • Brückenkrane
  • Deckenkrane
  • Hängebahnanlagen
  • Leichtbaukrane
  • Automatikkrane
  • Prozesskrane
  • Säulenschwenkkrane
  • Wandschwenkkrane

Die Erstprüfung der Anlage umfasst

  1. Prüfung der Dokumentationen, u. a. bestehend aus Kranprüfbuch, Konformitätserklärung, Ersatzteillisten, Betriebs- und Wartungsanleitungen, Elektrodokumentationen
  2. Prüfung der Kranbahn- und ggf. Gebäudestatik (ergebnisbezogen)
  3. Sichtprüfung der Anlage
  4. Dynamische Prüfung mit 100 % der Nennlast
  5. Prüfung der Überlastabschaltung mit 110 % der Nennlast
  6. Statische Prüfung mit 125 % der Nennlast
  7. Nachprüfung der Anlage nach erfolgter Lastprobe
  8. Beratung zur Mängelbeseitigung – falls solche vorhanden sein sollten
  9. Erstellung eines Prüfberichtes

Die Gestellung einer Aufstiegsmöglichkeit (wenn erforderlich Hubarbeitsbühne) sowie der Prüfgewichte erfolgt zum Abnahmetermin kostenlos bauseits. Nach Absprache übernehmen wir, gegen zusätzliche Berechnung, die Gestellung der Prüfgewichte und Aufstiegshilfe.

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Von der richtigen Planung und der korrekten Wartung einer Krananlage hängt die Effektivität, aber insbesondere auch die Sicherheit der hiermit arbeitenden Personen ab. Wir beraten Sie gern.